Behandlungsqualität hat ihren Preis

Führungsgespräche des St. Josef-Stifts mit Sabine Dittmar aus dem Bundesgesundheitsministerium
Die Krankenhausreform auf Landes- und auf Bundesebene wird die Kliniklandschaft nachhaltig verändern. Beide Reformansätze haben das Ziel, die Behandlung nach Qualitätskriterien in spezialisierten Zentren zu konzentrieren. Welche konkreten Auswirkungen die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium für eine Fachklinik wie das St. Josef-Stift Sendenhorst haben, dazu nahm die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar bei den 34. Führungsgesprächen der Stiftung am Wochenende Stellung.
Das St. Josef-Stift steckt mitten in der Umsetzung seiner „Zielplanung 2030“. Damit verbunden sind die großen Bauprojekte Erweiterung des Reha-Zentrums und das neue OP- und Funktionsgebäude für die Akutklinik. Beide sind notwendig, um künftig mehr Patienten im St. Josef-Stift und dem Reha-Zentrum zu versorgen. Warum mehr Patienten? Mit der Krankenhausplanung auf Landesebene ist dem St. Josef-Stift als Qualitätsversorger der Auftrag erteilt worden, zusätzliche Patienten zu behandeln. Im gleichen Zuge müssen andere Krankenhäuser den Verlust bisheriger Leistungsangebote hinnehmen. In welcher Weise dies mit der Krankenhausreform auf Bundesebene zusammenpasst, das diskutierten die Führungskräfte mit dem Gast aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Große Treiber der Reform auf Bundesebene sind der Fachkräftemangel und die gestiegene Ambulantisierung. Beides habe dazu geführt, dass Kliniken erhebliche Einnahmeausfälle verzeichneten, weil die Auslastung nur noch zwei Drittel des Vor-Corona-Jahres 2019 erreiche, legte Sabine Dittmar dar. Ziel der Reform sei es, die Behandlung in spezialisierten und zertifizierten Zentren zu konzentrieren. „Zur Ehrlichkeit gehört auch, dass die Strukturreform eine Schließung einiger kleiner Krankenhäuser bedeutet mit dem Ziel, Patienten in die beste Behandlung zu bringen und nicht mehr in die nächstgelegene Klinik“, so Dittmar. Welche Klinik künftig welche Leistungen erbringt, sei Sache der Länder, und hier sei NRW bereits sehr weit vorne im Gegensatz zu Bayern, wo es noch eine Krankenhausstruktur mit sehr vielen Häusern unter 100 Betten gebe.
Damit auch Krankenhäuser in ländlichen Regionen die notwendige Daseinsvorsorge aufrechterhalten können, möchte der Bund, laut Dittmar, die Daseinsvorsorge unabhängig von der Fallzahl der Klinik künftig als Vorhaltevergütung aus 60 Prozent der Fallpauschalenvergütung (DRG) finanzieren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass tatsächlich erbrachte Leistungen lediglich zu 40 Prozent vergütet werden. Was das für eine Fachklinik wie das St. Josef-Stift bedeutet, brachte der Vorsitzende der Geschäftsführung Dr. Ansgar Klemann auf den Punkt: „Wir werden dafür bestraft, dass wir die durch unsere Qualität zugewiesenen zusätzlichen Leistungen nur noch zu 40 Prozent vergütet bekommen.“ Klemann appellierte, „Spezialversorger nicht durch die leistungsunabhängigen Vorhaltepauschalen zu benachteiligen“. Sabine Dittmar sah diesen „berechtigten Kritikpunkt“ und versprach, diesen Aspekt ins Ministerium mitzunehmen.