Was muss ich mitbringen?

Wichtige Unterlagen, Einweisung & Überweisung

Für die ambulante Voruntersuchung:

  • Einweisung oder Überweisung
  • Krankenkassenkarte
  • Zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen: Bereits vorliegende Befunde (ärztliche Briefe, Allergiepass oder Ergebnis eines Allergie-Tests, Röntgenbilder, MRT, CT etc.) 

Für die stationäre Aufnahme:

  • Liste der Medikamente, die Sie z. Zt. einnehmen (mit genauer Dosierungsanweisung)
  • Medikamente für die ersten 3 Tage (in Originalverpackung)
  • Hinweis: Alle Medikamente, die Sie benötigen, stellen wir Ihnen bereit. Wenn Sie Ihre gewohnten Originalpräparate weiternehmen wollen, bringen Sie diese bitte für die gesamte Aufenthaltsdauer (evtl. inkl. Reha-Aufenthalt) mit.
  • Ausgefüllter Anamnesebogen und MRSA-Fragebogen
  • Vorhandene Hilfsmittel (Gehstützen, Rollator, Schienen, CPAP-Gerät etc.)
  • Bargeld oder Geldkarte (z. B. für Hilfsmittelgebühren)

Weitere Hinweise finden Sie jeweils bei Ihrer Fachabteilung.

Einweisung oder Überweisung?

Ambulante Behandlungen werden grundsätzlich von niedergelassenen Ärzten durchgeführt. In Ausnahmefällen sind auch Krankenhäuser oder Krankenhausärzte zur Patientenbehandlung ermächtigt (Überweisung). Falls alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, können niedergelassene Ärzte ins Krankenhaus einweisen (Einweisung). Eine Einweisung behält ihre Gültigkeit von einer ggf. erforderlichen vorstationären Abklärungsuntersuchung bis zu einer eventuellen nachstationären Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung. Sie gilt also immer für den ganzen Behandlungsfall. 

Für alle ASV-Sprechstunden ist grundsätzlich eine Überweisung nach §116b SGB V erforderlich.

Klinik für Orthopädie & TraumatologieEinweisung- Voruntersuchungen zur Klärung und Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung
- Leistungen zur Abklärung der Operationsindikation und der Operationsfähigkeit
- Stationäre Behandlung
Verordnung durch zugelassene Vertragsärzt:in
Klinik für Ambulante Operationen & SporttraumatologieÜberweisung- Abklärung des ambulanten Eingriffs
- Ambulante Operation
Verordnung durch zugelassene Vertragsärzt:in
Klinik für WirbelsäulenchirurgieEinweisung- Voruntersuchungen zur Klärung und Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung
- Leistungen zur Abklärung der Operationsindikation und der Operationsfähigkeit
- Stationäre Behandlung
Verordnung durch zugelassene Vertragsärzt:in
Klinik für Rheumatologie & Klin. ImmunologieEinweisung- Stationäre BehandlungVerordnung durch zugelassene Fachärzt:in
 Überweisung- Konsiliaruntersuchung einschl. dringender therapeutischer Maßnahmen bei rheumatologischen Patient:inen mit problematischem Krankheitsverlauf
- Untersuchung bei rheumatologischen Patient:innen mit besonders problematischem Krankheitsverlauf
Verordnung durch Fachärzt:innen für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie oder durch Fachärzt:innen für Orthopädie mit Schwerpunkt Rheumatologie
Klinik für RheumaorthopädieEinweisung- Voruntersuchungen zur Klärung und Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung
- Leistungen zur Abklärung der Operationsindikation und der Operationsfähigkeit
- Stationäre Behandlung
Verordnung durch zugelassene Vertragsärzt:in
 Überweisung- Rheumaorthopädische KonsiliaruntersuchungVerordnung durch Fachärzt:innen für Rheumatologie oder Orthopädie
Klinik für KinderrheumatologieEinweisung- Voruntersuchungen zur Klärung einer vollstationären Krankenhausbehandlung
- Stationäre Behandlung
Verordnung durch zugelassene Vertragsärzt:in
 Überweisung- Diagnostik und Therapie bei rheumakranken Kindern und Jugendlichen mit problematischem
Krankheitsverlauf
Verordnung durch zugelassene Vertragsärzt:in
SchmerzklinikEinweisung- Voruntersuchungen zur Klärung und Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung
- Stationäre Behandlung
Verordnung durch zugelassene Vertragsärzt:in