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Externe Qualitätssicherung

Externe Qualitätssicherung in der Medizin

Der Gesetzgeber hat mit der verpflichtenden und strukturierten externen Qualitätssicherung in der Medizin (§ 137b SGB V) ein Instrument geschaffen, das es Patienten und einweisenden Ärzten erleichtert, die Behandlungsqualität eines Krankenhauses besser beurteilen zu können. Das St. Josef-Stift Sendenhorst stellt seine Berichte Interessierten uneingeschränkt online zur Verfügung. Auch innerhalb unserer Leitungsrunden werden die Daten zeitnah ausgewertet und auf mögliche Verbesserungspotenziale hin überprüft.

Die für unsere Fachklinik relevanten Berichte zur Knie- und Hüft-Erstimplantation beziehungsweise -Wechseloperation, Oberschenkelhalsbruch (Femurfraktur) sowie die Dekubitusprophylaxe in der Pflege stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: